Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Turbon AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Turbon AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen in der Fassung vom 15. Mai 2012 - bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger am 15. Juni 2012 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2012 grundsätzlich entsprochen wurde. Lediglich die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3; 5.3.1; 5.3.2; 5.3.3; 5.4.1 Abs. 2; 5.4.6 Abs. 1 sowie 7.1.2 Satz 4 des DCGK wurden nicht bzw. nur modifiziert angewendet.


Den Empfehlungen in der Fassung vom 13. Mai 2013 - bekannt gemacht im elektronischen Bundesanzeiger vom 10. Juni 2013 - (im Folgenden "Fassung 2013") wurde und wird grundsätzlich entsprochen. Seit dem 10. Juni 2013 wurden bzw. werden lediglich die Empfehlungen aus den Ziffern 3.8 Abs. 3; 4.2.3 Abs. 2 Satz 6; 5.3.1; 5.3.2; 5.3.3; 5.4.1 Abs. 2; 5.4.6 Abs. 1 sowie 7.1.2 Satz 4 des DCGK nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

 

Ziffer 3.8 Abs. 3

"In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden."


Eine Anpassung des Versicherungsvertrages für den Aufsichtsrat hinsichtlich eines entsprechenden Selbstbehaltes ist nicht geplant.


Begründung: Das bereits bestehende Verantwortungsbewusstsein wird durch die Einführung eines Selbstbehalts nicht verbessert.

 

Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 (neu in der Fassung 2013)

"Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen."


Die variable Vergütung in Form eines Jahresbonus enthält in den bis Ende 2014 geltenden Verträgen mit den Mitgliedern des Vorstands keine betragsmäßigen Höchstgrenzen.


Begründung: Der im Geschäftsjahr 2007 eingeführte Jahresbonus ist durch seine Ausgestaltung an dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Turbon Gruppe ausgerichtet. Aufgrund dieser Zielsetzung wurde und wird bewusst darauf verzichtet, eine betragsmäßige Begrenzung festzulegen.

 

Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3
"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse." (Fassung 2013)
"Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie - falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist - der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete." (Fassung 2013) 
"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt."

Der Aufsichtsrat hatte am 22. Juni 2012 beschlossen, einen Personalausschuss zu bilden.


Begründung: Die Bildung von weiteren Ausschüssen - einschließlich eines Audit Committee - ist aufgrund der Größe mit sechs Aufsichtsratsmitgliedern für die Turbon AG nicht sinnvoll.
 

 

Ziffer 5.4.1 Absatz 2

""Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsrats-mitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen."

 

Eine Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats existiert nicht.


Begründung: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich ausschließlich an den Interessen der Gesellschaft im Sinne der Unterstützung kurz-, mittel- und langfristiger Zielerreichung. Die im Deutschen Corporate Governance Kodex genannten Ziele sollen dabei, wenn möglich und sinnvoll, berücksichtigt werden.

 

Ziffer 5.4.6 Abs.1

"Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Hauptversammlung oder in der Satzung festgelegt. Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden." (Fassung 2013).

 

Eine Vergütung für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen ist in der Satzung nicht enthalten. Eine Vergütung für den bestehenden Personalausschuss ist nicht geplant.


Begründung: Der Mitarbeit im Personalausschuss ist mit der satzungs-mäßigen Vergütung hinreichend Rechnung getragen.  

 

Ziffer 7.1.2. Satz 4

"Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein."


Wir halten uns grundsätzlich an die Empfehlung, allerdings werden der Konzernabschluss und die Zwischenberichte in den gesetzlich vorgegebenen Fristen von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres bzw. von zwei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht.


Begründung: Die Empfehlung ist organisatorisch schwer einzuhalten, so dass ausschließlich die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

 

Hattingen, November 2013

Für den Vorstand:

gez. Aldo C. DeLuca (Sprecher des Vorstands)

gez. Michael H. Pages

Für den Aufsichtsrat:

gez. Hans-Joachim Scholten (Aufsichtsratsvorsitzender)

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